Jeder Fahrschüler wartet eigentlich nur auf eins: Die praktischen Fahrstunden.
Der praktische Teil der Fahrausbildung kann ebenfalls direkt nach der Anmeldung beginnen. Ihr bekommt bei eurer Anmeldung die Telefonnummern eures Fahrlehrers ausgehändigt und könnt so Termine vereinbaren.
Viele Fahrschüler ziehen es vor, erst ein paar theoretische Unterrichtsstunden besucht zu haben, bevor sie sich hinters Steuer trauen. Aber das könnt ihr handhaben wie Ihr möchtet.
Für dieses „ Orientieren im Straßenverkehr“ dienen die sogenannten Übungsstunden. Die Anzahl dieser Übungsstunden richtet sich danach wie wohl und wie sicher ihr euch im Auto fühlt. Manche Fahrschüler sitzen im Auto als ob sie nie etwas Anderes getan hätten, andere sind hingegen unsicherer und benötigen mehr Stunden, um sicher zu werden und sich auf viele Kleinigkeiten gleichzeitig konzentrieren zu können. Hier gilt: Nicht Derjenige, der die wenigsten Übungsstunden gefahren ist, fährt später auch besser!!!! Euer Fahrlehrer kann euch gut einschätzen und weiß, wann ihr bereit seid, die sogenannten Sonderfahrten bzw. Pflichtstunden zu absolvieren.
Wie eben schon erklärt müsst ihr neben den Übungsstunden die Sonderfahrten absolvieren. Die Anzahl dieser Stunden ist im Gegensatz zur Anzahl der Übungsstunden vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Es handelt sich jeweils um Einzelstunden á 45 Minuten.
Hier eine Übersicht für euch zur Vereinfachung:
Art der Sonderfahrt | Klasse A1, A, B | Klasse B auf BE |
---|---|---|
Überlandfahrten | 5 | 3 |
Autobahnfahrten | 4 | 1 |
Nachtfahrten | 3 | 1 |
Wann ihr bereit seid für die praktische Fahrprüfung wird euch euer Fahrlehrer sagen. Er hat euch die gesamte Zeit über geschult und kann einschätzen, ob ihr für alle möglichen Situationen im Straßenverkehr gerüstet seid und auch bereit dafür seid, die Prüfungssituation durchzustehen. Ihr braucht euch also keine Gedanken machen, dass ihr vielleicht „ zu viele“ Fahrstunden im Vergleich zu euren Freunden und Bekannten benötigt.
Die praktische Fahrprüfung wird dann von eurem Fahrlehrer beim TÜV beantragt. In der Regel seid ihr also diejenigen, die ca. 2 Wochen nach Beantragung der Prüfung aufgeregt und mit schlotternden Knien auf dem TÜV-Gelände darauf wartet, eurem Prüfer zu zeigen, was ihr in den letzten Wochen alles gelernt habt!
Jetzt heißt es: Zähne zusammenbeißen und los geht´s!!! Und denkt immer daran: Ihr würdet nicht da stehen, wenn euer Fahrlehrer nicht wüsste, dass ihr fehlerfrei fahren könnt!
Fahrschule Bergheim
Jochen Bergheim
Maarweg 3
53123 Bonn-Duisdorf
Tel.: 0228 / 61 44 11
Mobil: 0178 / 47 90 499
E-Mail: jochen@fahrschule-bergheim.de
Mo – Do 17:00 – 19:00
Fr 14:30 – 16:00
Nach telefonischer Absprache natürlich auch zu anderen Zeiten möglich