Durch dieses noch gar nicht all zu alte Modell, habt ihr die Möglichkeit, schon vor der magischen „18-Jahre-Grenze“ euer Auto ganz alleine durch die Gegend zu fahren…
Obwohl der Ausdruck „ ganz alleine“ wohl doch nicht ganz der richtige ist.
Kurz zur Erläuterung:
Durch den Führerschein mit 17 habt ihr die Möglichkeit, bereits mit 16 ½ Jahren eure Fahrausbildung zu beginnen. Der Unterschied zum „ normalen Führerschein“ ist, dass ihr nach erfolgreich bestandener Prüfung keinen Führerschein, sondern eine Bescheinigung ausgehändigt bekommt. Diese Bescheinigung könnt ihr dann bei Vollendung eures 18. Lebensjahres gegen einen vollwertigen Führerschein- so wie ihr ihn kennt- bei eurem zuständigen Straßenverkehrsamt eintauschen.
Damit verbunden sind auch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ihr den Führerschein mit 17 besitzen und vor allem nutzen dürft:
Zusätzlich fallen folgende Gebühren für „BF 17“ an:
Quelle: www.rhein-sieg-kreis.de, Bürgerservice, Dienstleistungen, Verkehr, Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisse
Stand: Oktober 2008
Fahrschule Bergheim
Jochen Bergheim
Maarweg 3
53123 Bonn-Duisdorf
Tel.: 0228 / 61 44 11
Mobil: 0178 / 47 90 499
E-Mail: jochen@fahrschule-bergheim.de
Mo – Do 17:00 – 19:00
Fr 14:30 – 16:00
Nach telefonischer Absprache natürlich auch zu anderen Zeiten möglich